Lagen können sich schnell verändern und entwickeln. Wir empfehlen Ihnen:
- Abonnieren Sie unseren Newsletter oder nutzen Sie unsere App „Sicher Reisen“.
- Registrieren Sie sich in unserer Krisenvorsorgeliste.
- Beachten Sie die Hinweise im Ratgeber für Notfallvorsorge und des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.
- Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
- Achten Sie auf einen ausreichenden Reisekrankenversicherungsschutz.
- Erkundigen Sie sich vorab bei den Behörden/Botschaften Ihres Reiselandes zu den aktuell geltenden, verbindlichen Einreisebestimmungen sowie bei Ihrem Reiseveranstalter/Ihrer Flug-/Schifffahrts-/Eisenbahngesellschaft nach den geltenden Beförderungsbestimmungen.
- Verfolgen Sie bei Ihrer Reiseplanung/während Ihrer Reise Nachrichten und Wetterberichte.
- Beachten Sie unseren Haftungsausschluss und den Hinweis zu Inhalten anderweitiger Anbieter.
Insbesondere in den Touristenzentren Pressburg (Bratislava), Hohe Tatra sowie in Kurorten ist Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl und Autoeinbruch verbreitet.
In einschlägigen Lokalen im Stadtzentrum von Pressburg (Bratislava) kommt es vereinzelt zum Einsatz von sogenannten K.-o.-Tropfen, um Personen auszurauben, z.B. durch zeitnahe Abbuchung von höheren Beträgen vom Konto bzw. der Kreditkarte.
Hin und wieder kommt es bei Reisen mit dem eigenen Pkw vor, dass Reisende unter einem Vorwand zum Halten gebracht und beraubt bzw. bestohlen wurden. Insbesondere auf den Autobahnen zwischen Pressburg (Bratislava) und der Grenze mit Tschechien und in Richtung Sillein (Zilina) sowie auf Rastplätzen bzw. an Tankstellen im Stadtgebiet Pressburg (Bratislava) hat es in der Vergangenheit solche Vorfälle gegeben.
Es herrscht kontinentales Klima.
In den Wintermonaten bestehen in Gebirgsregionen Gefahren durch abgängige Lawinen, insbesondere abseits von ausgewiesenen Pisten und Loipen.
Vor allem in den Sommermonaten kann es aufgrund der herrschenden klimatischen Bedingungen zu Busch- und Waldbränden kommen.
Überschwemmungen kommen gelegentlich im Frühjahr und Sommer nach der Schneeschmelze sowie nach starken Regenfällen vor.
Es gibt ein gutes Netz an Eisenbahn- und Busverbindungen, innerhalb von Städten auch Straßenbahnen.
Schüler, Studenten, Rentner und Behinderte, die Staatsbürger eines EU-Mitgliedstaats sind, werden kostenlos durch die staatliche Eisenbahngesellschaft ZSSK befördert, sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind und sie sich zuvor an einem Kassenschalter des Verkehrsunternehmens einmalig registriert haben, siehe Slovakrail.
Die Nutzung von Autobahnen und einigen Schnellstraßen ist grundsätzlich vignettenpflichtig. Verstöße haben Geldstrafen bis zur Höhe der zehnfachen Gebühr zur Folge. Die elektronischen Vignetten können über Web-Anwendungen, an jedem Grenzübergang zur Slowakei sowie an jeder Tankstelle in der Slowakei erworben werden. Informationen bietet das Portal EZNAMKA.
Das Fahren mit eingeschaltetem Licht ist ganzjährig verpflichtend.
Es herrscht Winterreifenpflicht zwischen dem 15. November und dem 31. März. Darüber hinaus werden Winterreifen bei winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen empfohlen.
Es herrscht absolutes Alkoholverbot, Verstöße werden streng mit Fahrverbot und bis zu Freiheitsstrafen geahndet.
Die Mitnahme der Grünen Versicherungskarte wird unbedingt empfohlen.
Fahrer von Dienstkraftfahrzeugen und Fahrer, die nicht gleichzeitig Halter des Fahrzeugs sind, benötigen eine Ermächtigung des Halters, die mitzuführen ist.
Slowakische Polizeibeamte sind berechtigt, bei Verkehrsverstößen Geldstrafen in einer Höhe von 30 EUR bis zu 650 EUR zu verhängen. Die Höhe der Strafe liegt im Ermessen des Polizeibeamten. Auf Verlangen sollte eine Quittung ausgestellt werden, der Name des Beamten sollte im Zweifelsfall selbst notiert werden. Vom Versuch, Gefälligkeitszahlungen auszuhandeln, wird ausdrücklich abgeraten.
Das Tragen eines Fahrradhelms ist außerhalb von Ortschaften Pflicht; für Jugendliche bis 15 Jahre auch innerhalb von Ortschaften.
Bei Taxifahrten ist es oft preisgünstiger, ein Taxi telefonisch oder über eine Smartphone-App zu bestellen, als in ein an der Straße wartendes Fahrzeug einzusteigen. Zur Vermeidung überhöhter Preise sollten der Fahrpreis sowie die Fahrtstrecke im Voraus festgelegt werden.
Der deutsche Führerschein ist ausreichend. Besitzern älterer Führerscheine wird zur Sicherheit empfohlen, entweder einen internationalen Führerschein mitzuführen oder einen neuen nationalen Führerschein ausstellen zu lassen.
Der Besitz und Konsum von Drogen, auch in kleinen Mengen und zum eigenen Verbrauch bestimmt, ist strafbar und wird regelmäßig mit hohen Strafen geahndet. Dabei wird nicht zwischen sogenannten leichten und schweren Drogen unterschieden.
In der Öffentlichkeit besteht in der Nähe von Kindergärten, Schulen, Parks und Spielplätzen Alkoholverbot. Es gilt das Recht der Kommune.
Prostitution ist nicht strafbar; Zuhälterei hingegen steht unter Strafe.
Menschenschmuggel wird mit bis zu fünf Jahren Freiheitsentzug bestraft.
Die Dauer der Untersuchungshaft bei Tatverdacht für besonders schwere Straftaten, darunter solche im Bereich des Terrorismus, kann bis zu 60 Monate betragen.
Zahlungsmittel ist der Euro (EUR). Abhebungen an Geldautomaten und die Bezahlung mit den gängigen Kreditkarten ist weit verbreitet und fast überall möglich.
Einreise- und Zollbestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Bitte erkundigen Sie sich daher vorab zusätzlich bei den Vertretungen Ihres Ziellandes. Nur dort erhalten Sie rechtsverbindliche Informationen und/oder über diese Hinweise hinausgehende Informationen zu den Einreise- und Zollbestimmungen Ihres Reiselandes.
Der deutsche Zoll informiert über die aktuell geltenden Zollbestimmungen bei Einreise nach Deutschland.
Bestimmungen zur Einreise ändern sich häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Slowakei sowie der für Deutschland zuständigen Vertretung. Bitte beachten Sie die Hinweise unter COVID-19.
Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass: JaVorläufiger Reisepass: JaPersonalausweis: JaVorläufiger Personalausweis: JaKinderreisepass: JaAnmerkungen/Mindestrestgültigkeit:
Die Personenkontrollen bei der Einreise in die Slowakei sind mit dem Beitritt der Slowakei zum Schengen-Raum inzwischen entfallen, stichprobenartige Kontrollen sind jedoch möglich. Ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis) ist beim Grenzübertritt immer mitzuführen.
Für EU-Staatsangehörige besteht ab zehn Tagen Aufenthalt in der Slowakei eine Meldepflicht bei den Polizeibehörden am Aufenthaltsort. Bei Unterkunft in einem Hotel erfolgt die Anmeldung automatisch durch das Hotel.
Deutsche Staatsangehörige unterliegen über die Anmeldepflicht hinaus einer Registrierungspflicht, wenn sie sich länger als drei Monate im Land aufhalten oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten. Ergänzende Informationen hierzu sind auf der Webseite der Botschaft Pressburg eingestellt.
Grenzbeamte können Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen. Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben.
Die Ein- und Ausfuhr von Waren unterliegt den Bestimmungen der Europäischen Union. Der Grundsatz keiner Warenkontrollen schließt Stichprobenkontrollen im Rahmen der polizeilichen Überwachung der Grenzen und der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs nicht aus.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der Europäischen Union mit Ausnahme von Irland, Malta und Finnland, wo abweichende Bestimmungen gelten, ist ein EU-Heimtierausweis erforderlich. Er dient u. a. als Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Einen Musterausweis sowie weitergehende Informationen bietet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.
Seit Juli 2023 treten vorrangig im Osten des Landes gehäuft Hepatitis A-Fälle auf.
Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.Eine Hepatitis-A-Impfung ist als Reiseimpfung empfohlen.Pflichtimpfungen:
Für die direkte Einreise aus Deutschland sind keine Pflichtimpfungen vorgeschrieben.
Reiseimpfungen:
Es ist eine Impfung gegen Hepatitis A empfohlen. Nach individueller Indikation sind zusätzlich Impfungen gegen FSME und Hepatitis B angeraten.
Standardimpfungen:
Achten Sie darauf, dass sich bei Ihnen und Ihren Kindern die Standardimpfungen gemäß Impfkalender des RKI auf aktuellem Stand befinden.
Die medizinische Versorgung in der Slowakei ist mit der Versorgung in Deutschland vergleichbar. Es besteht für alle Personen, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, ein Anspruch auf Behandlung bei Ärzten, Zahnärzten und in Krankenhäusern, die vom ausländischen gesetzlichen Krankenversicherungsträger zugelassen sind. Als Nachweis ist die europäische Krankenversicherungskarte (EHIC) bzw. eine Ersatzbescheinigung vorzulegen. Beide Dokumente erhalten Sie von Ihrer Krankenkasse.
Lassen Sie sich frühzeitig ärztlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen.Nehmen Sie eine Reiseapotheke sowie regelmäßig einzunehmende Medikamente mit.West-Nil-Fieber kann landesweit zwischen Frühjahr und Herbst durch Mücken übertragen werden. Eine entsprechende Impfung existiert nicht.
Schützen Sie sich insbesondere tagsüber konsequent vor Mückenstichen. Benutzen Sie regelmäßig Mückenschutzmittel und tragen entsprechende Kleidung, siehe Schutz vor Insekten.Die in der Slowakei vorkommende Erkrankung Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) wird durch Zecken übertragen. Infektionen treten zwischen Frühjahr und Herbst vor allem in der Mitte und im Norden des Landes auf, es besteht jedoch im gesamten Land ein Risiko.
Schützen Sie sich bei naturnahen Aufenthalten im Freien vor Zecken. Suchen Sie Ihren Körper nach dem Aufenthalt im Freien sorgfältig ab, siehe Schutz vor Insekten.Lassen Sie sich bei Reisen in FSME-Risikogebiete mit vermehrtem Aufenthalt im Freien hinsichtlich einer FSME-Impfung beraten.Insbesondere durch mangelnde Trinkwasser-, Lebensmittel und Handhygiene kann eine Viruserkrankung der Leber (Virushepatitis A) auftreten.
Beachten Sie unsere grundlegenden Hygienehinweise.Lassen Sie sich hinsichtlich einer Hepatitis A-Impfung beraten.Durch sexuelle Kontakte können neben klassischen Geschlechtskrankheiten wie Syphillis oder Gonorrhoe bestimmte Lebererkrankungen (Virushepatitis B) übertragen werden. Die Übertragung ist prinzipiell auch durch Drogenkonsum mit unsauberen Spritzen oder Kanülen, Tätowierungen und Bluttransfusionen möglich.
Verwenden Sie stets Kondome, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften.Lassen Sie sich bzgl. einer Hepatitis B-Impfung ärztlich beraten.Insbesondere in großen Städten kann es durch Luftverschmutzung zu gesundheitlichen Beschwerden kommen.
Informieren Sie sich über aktuelle Luftwerte z.B. über den World Air Quality Index sowie die App IQAir.Bitte beachten Sie neben dem generellen Haftungsausschluss
Hier finden Sie Adressen zuständiger diplomatischer Vertretungen und Informationen zur Politik und zu den bilateralen Beziehungen mit Deutschland.
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Die weltweite Gefahr terroristischer Anschläge und Entführungen besteht fort.
Insbesondere die Terrororganisationen „Al Qaida“ und „Islamischer Staat“ (IS) drohen mit Anschlägen gegen verschiedene Länder und deren Staatsangehörige. Durch den Konflikt im Nahen Osten in Folge der Terroranschläge gegen Israel vom 7. Oktober 2023 ergibt sich ein erhöhtes Mobilisierungspotenzial.
Auch wenn konkrete Hinweise auf eine Gefährdung deutscher Interessen im Ausland derzeit nicht vorliegen, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch deutsche Staatsangehörige oder deutsche Einrichtungen im Ausland Ziel terroristischer Gewaltakte werden.
Als mögliche Anschlagsziele kommen besonders Orte mit Symbolcharakter in Frage. Dazu gehören bekannte Sehenswürdigkeiten, Regierungs- und Verwaltungsgebäude, Verkehrsinfrastruktur (insbesondere Flugzeuge, Bahnen, Schiffe, Busse), Wirtschafts- und Tourismuszentren, Hotels, Märkte, religiöse Versammlungsstätten sowie generell größere Menschenansammlungen.
Der Grad der terroristischen Bedrohung unterscheidet sich von Land zu Land. Eine Anschlagsgefahr besteht insbesondere in Ländern und Regionen, in denen bereits wiederholt Anschläge verübt wurden oder mangels effektiver Sicherheitsvorkehrungen vergleichsweise leicht verübt werden können, oder in denen Terroristen über Rückhalt in der lokalen Bevölkerung verfügen.
Genauere Informationen über die Terrorgefahr finden sich in den länderspezifischen Reise- und Sicherheitshinweisen. Diese werden regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst.
Die Gefahr, Opfer eines Anschlages zu werden, ist im Vergleich zu anderen Risiken, die Reisen ins Ausland mit sich bringen, wie Unfällen, Erkrankungen oder gewöhnlicher Kriminalität, nach wie vor vergleichsweise gering. Dennoch sollten Reisende sich der Gefährdung bewusst sein.
Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen sich unabhängig vom Land und der Dauer des Auslandsaufenthalts in die Krisenvorsorgeliste „Elefand“ des Auswärtigen Amts einzutragen:
Krisenvorsorgeliste
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts und werden fortlaufend aktualisiert. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen und stellen lediglich eine Hilfestellung seitens des Auswärtigen Amtes dar, sie können eine Information durch die zuständigen Stellen des jeweiligen Staates jedoch nicht ersetzen.
Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Bitte beachten Sie, dass Gefahrenlagen oft unübersichtlich sind und sich rasch ändern können. Auch daher können mit größter Sorgfalt recherchierte Informationen unzutreffend oder unvollständig sein. Das Auswärtige Amt empfiehlt deswegen, dass Sie sich vor Reiseantritt etwa an Ihren Transportdienstleister sowie die jeweils zuständige diplomatische oder konsularische Vertretung des Ziellandes wenden.
Bitte beachten Sie auch, dass die Entscheidung über den Antritt einer Reise letztlich immer in Ihrer alleinigen Verantwortung liegt. Eine generelle Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden wird nicht übernommen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen entsprechenden Versicherungsschutz, z.B. einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung, abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen nach dem Konsulargesetz in Rechnung gestellt werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Alle Angaben sind abhängig von den individuellen Reiseverhältnissen zu sehen und ersetzen nicht die ärztliche Konsultation sowie eine eingehende medizinische Beratung. Sofern zutreffend, beziehen sich Angaben i.d.R. auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland und sind insbesondere auf längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen und Einreisen aus Drittländern können Abweichungen gelten.
Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse oder Krankenversicherung, ob für Ihre Auslandsreise ein adäquater Krankenversicherungsschutz besteht, der auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
Ohne ausreichenden Versicherungsschutz sind vor Ort notwendige Kosten (z.B. Behandlungs- bzw. Krankenhauskosten, Heimflug) grundsätzlich vom Betroffenen selbst zu tragen und können schnell alle Ihre Ersparnisse aufzehren.
Es ist in vielen Ländern üblich, dass die von Ärzten bzw. Krankenhäusern in Rechnung gestellten Kosten noch vor der Entlassung zu begleichen oder gar vorzustrecken sind. Auch kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Arzt/das Krankenhaus eine Ausreiseverweigerung für den Patienten erwirkt, wenn die Rechnung nicht beglichen wird.
Viele Reiseandenken unterliegen strengen Einfuhrregeln. Informieren Sie sich rechtzeitig!
Bitte informieren Sie sich bereits vor Antritt Ihrer Reise darüber, welche Reiseandenken aus Artenschutzgründen nicht eingeführt werden dürfen. Nicht wenige Touristen erleben bei ihrer Rückkehr eine böse Überraschung, wenn das Erinnerungsstück vom Zoll beschlagnahmt wird oder sogar Strafen folgen. Auch wenn ein exotisches Souvenir noch so sehr durch seine Besonderheit und Einzigartigkeit beeindruckt - viele Tier- und Pflanzenarten, aus denen derartige Souvenirs hergestellt werden, sind in ihrem Bestand gefährdet oder sogar vom Aussterben bedroht. Diese Souvenirs unterliegen strengen Einfuhrbestimmungen.
Der Zoll und das Bundesamt für Naturschutz haben für Reisende das Online-Portal Artenschutz im Urlaub für Reisende eingeführt. Hierüber können Sie sich genau informieren, welche Souvenirs aus welchen Ländern nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
Bitte tragen Sie nicht zum illegalen und schädlichen Handel mit wild lebenden Tieren und Pflanzen bei. Naturschutzorganisationen sowie Umwelt- und Zollbehörden raten dazu, kein Risiko einzugehen und grundsätzlich auf Mitbringsel zu verzichten, die aus Tieren oder Pflanzen gefertigt wurden. Sie empfehlen stattdessen landestypische Textilien, Keramik, Metall- und Glasarbeiten oder Malereien zu erwerben. Grundsätzlich sollten Sie beim Kauf von Tier- und Pflanzenprodukten Vorsicht walten lassen, wenn Sie deren Herkunft nicht nachvollziehen können. So fügen Sie der Tier- und Pflanzenwelt Ihres Ferienlandes keinen Schaden zu.
Bitte beachten Sie auch unsere Fragen und Antworten zum Thema „Sicherheitshinweise“ FAQ.